Qualzucht – Gefährliche & verbotene Verpaarungen
Qualzucht-Paragraph
In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz, genauer gesagt den § 11b, der den Züchtern folgendes vorschreibt:
§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
- bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
- bei den Nachkommen
- mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
- jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
- die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für durch Züchtung oder biotechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
- die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu bestimmen,
- das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann.
Außerdem wurde am 2. Juni 1999 im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ein Gutachten zur Auslegung von § 11b TierSchG (Verbot von Qualzüchtungen) veröffentlicht, das auch den Australian Shepherd betrifft.
Nach diesem Gutachten sind Merle x Merle- und auch NBTxNBT Verpaarungen in Deutschland (und übrigens Österreich) verboten.
Merle Verpaarung
Eine Merle Verpaarung, also zwei Blue Merle oder zwei Red Merle oder ein Blue Merle und ein Red Merle, ist in Deutschland verboten. Verpaart man zwei merlefarbige Hunde miteinander kommt es bei einem Teil der Nachzucht zur Blindheit und Taubheit und weiteren Deformationen der Augen.
Der Merlefaktor wird autosomal intermediär vererbt, d.h. unvollständig dominant.
Es kommt deshalb bei der Heterozygoten Form, also dem normalen Blue Merle oder Red Merle (Gen: Mm) zu einer Aufhellung der Grundfarbe von Schwarz oder Braun und zu dem als Merle bekannten Fellmuster. Im Standard erlaubt sind Merle Hunde mit ganz vielen kleinen Flecken (heavy merle), mit großen Flecken (minimal merle) und auch die Hunde ohne jegliche Flecken (phantom merle).
Wenn nun zwei Merle Hunde mit dem Gen Status Mm verpaart werden (Mm x Mm) dann kommt es bei 25 % der Nachkommen zum Pigmentverlust (Gen Status: MM) und diese Hunde erscheinen dann fast komplett weiß (die restliche Nachzucht ist 50 % Merle Gen Status: Mm, 25 % einfarbig Gen Status mm).
Durch den fast vollständigen Pigmentverlust haben diese double Merle genannten Hunde oft rosafarbene Nasen und unpigmentierte Leftzen und Augenränder und meist blaue Augen. Durch diese bestimmte genetische Form des Weißes kommt es zur Blindheit und Taubheit dieser Hunde. Auch andere Rassen z.B. der Dalmatiner können aufgrund von zu viel Weiß bevorzugt um die Augen und Ohren von Taubheit oder Blindheit betroffen sein.
Einige vom Merlesyndrom betroffene Hunde (Gen Status MM) sterben bereits im Mutterleib ab. In den USA sind diese Verpaarungen nach wie vor erlaubt und werden auch durchgeführt. Jeder unserer Aussies hat irgendwo im Pedigree ebenfalls solche Verpaarungen.
Eine solche Verpaarung tritt in Deutschland meist nur noch bei unachtsamen Hobbyzüchtern auf und entweder wird dann die Trächtigkeit abgebrochen oder die geborenen Welpen müssen eingeschläfert werden.
Besonders gefährlich ist diese Verpaarung bei Phantom-Merles und kryptischen-Merles. Bei diesen beiden Bezeichnungen erscheinen die Hunde wie Tri Aussies und haben nur ganz minimale Merle Abzeichen, die auch manchmal nur als Welpe erkannt werden können, oder man erkennt keine Merle Abzeichen und der Hund ist trotzdem ein Merle Hund. Manchmal kann man diese Hunde aufgrund der sehr weißen Nachzucht identifizieren und dann durch einen Gen-Test die Merle Farbe nachweisen lassen.
NBT Verpaarung
Beim Australian Shepherd gehört der Natural Bob Tail (NBT) zum Rassestandard.
Ein NBT ist eine verkürzte Rute. Verpaart man zwei Hunde mit einem NBT miteinander, war man früher der Auffassung, dass dann Hunde mit offenem Rücken geboren werden.
Seit neustem ist der Wissensstand aber so, dass diese Welpen bereits im Mutterleib absterben und man als Züchter ”nur” kleinere Würfe zu erwarten hat. Laut dem Gutachten würde aber eine Verpaarung von Hunden mit NBT, Knick- oder Korkenzieherruten zur Qualzucht zählen.